Alle Vorschriften im Überblick
Absturzsicherungen sind ein essenzieller Bestandteil der Arbeitssicherheit und in vielen Branchen gesetzlich vorgeschrieben. Besonders im Anlagenbau, im Schacht- und Kanalbau sowie in der Wasser- und Abwassertechnik sind sie unverzichtbar, um Menschenleben zu schützen und Arbeitsunfälle zu vermeiden. Ein Beispiel dafür ist die Wartung von Klärwerken: Hier müssen Mitarbeiter oft auf hohe Plattformen oder in tiefe Schächte steigen, um Anlagen zu überprüfen oder zu reparieren. Ohne angemessene Absturzsicherungen wären sie einem hohen Risiko ausgesetzt.
Doch ab welcher Höhe ist eine Absturzsicherung eigentlich Pflicht? Welche Normen und Vorschriften gelten? Und wie sieht es mit Sonderfällen wie Schächten aus? In diesem Blogartikel klären wir diese Fragen umfassend.
Was ist eine Absturzsicherung und wer braucht sie?
Eine Absturzsicherung umfasst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die verhindern sollen, dass Personen aus einer bestimmten Höhe abstürzen und sich verletzen. Dazu gehören unter anderem feste Geländer, mobile Krane mit Personensicherung, Anschlageinrichtungen oder persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie Sicherheitsgurte mit Seilsystemen.
Absturzsicherungen sind in zahlreichen Branchen erforderlich, insbesondere im Bauwesen, in der Industrie, in Klärwerken sowie bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Maschinen oder Anlagen. Überall dort, wo Arbeiten in Höhen oder an offenen Schächten stattfinden, sind entsprechende Schutzmaßnahmen vorgeschrieben, um das Unfallrisiko zu minimieren.
Warum ist eine Absturzsicherung so wichtig?
Abstürze gehören zu den häufigsten Unfallursachen am Arbeitsplatz – und oft haben sie schwerwiegende Folgen. Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) führen Abstürze nicht selten zu lebensgefährlichen Verletzungen oder sogar zum Tod. Besonders gefährdet sind natürlich Arbeitsplätze in der Höhe, wie beispielsweise auf Gerüsten, Dächern oder Leitern.
Eine wirksame Absturzsicherung schützt nicht nur vor Unfällen, sondern erfüllt auch die gesetzlichen Anforderungen an die Arbeitssicherheit. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor Absturzgefahren zu schützen – und das beginnt bereits bei der Planung von Arbeitsplätzen.
Pflicht oder Empfehlung: Welche Regelungen gibt es?
Die Frage nach der Höhe, ab der eine Absturzsicherung vorgeschrieben ist, wird durch verschiedene gesetzliche Regelungen beantwortet. Die wichtigsten Vorgaben stammen aus der Arbeitsstättenregel ASR A2.1, der DIN EN 14122 sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Arbeitsstättenregel ASR A2.1
Die ASR A2.1 schreibt vor, dass schon bei Arbeiten ab einer Absturzhöhe von 1 Meter Maßnahmen zur Absturzsicherung erforderlich sein können, wenn keine anderen Schutzvorkehrungen (z. B. Geländer) vorhanden sind. Bei besonders gefährlichen Arbeitsbereichen – etwa bei Arbeiten an Maschinen oder auf rutschigen Oberflächen – können sogar bei geringeren Höhen Sicherungsmaßnahmen notwendig sein.
DIN EN 14122
Die DIN EN 14122 legt Anforderungen an Treppen, Leitern und Geländer fest. Sie regelt unter anderem:
- Die Mindesthöhe von Geländern (in der Regel 1 Meter).
- Die Konstruktion von sicheren Zugängen zu Maschinen und Arbeitsplätzen.
- Die Verwendung geeigneter Materialien zur Vermeidung von Stürzen.
Diese Norm ist besonders relevant für den Anlagenbau, da sie sicherstellt, dass Arbeitsplätze ergonomisch und sicher gestaltet sind.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die BetrSichV verpflichtet Arbeitgeber dazu, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu minimieren. Dazu gehört auch die Sicherung von Absturzkanten. Arbeitgeber müssen regelmäßige Sicherheitsprüfungen durchführen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um ihre Mitarbeiter zu schützen.
Ab wann ist eine Absturzsicherung also erforderlich?
Laut den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.1) muss eine Absturzsicherung grundsätzlich ab einer Höhe von 2 Metern vorhanden sein. Diese Regelung gilt insbesondere für Arbeitsplätze, bei denen Absturzgefahren bestehen, etwa auf Baustellen, an Maschinen oder in Wartungsschächten. Absturzsicherungen auf Dächern werden meistens ab 3 m Absturzhöhe benötigt. In bestimmten Fällen, wie z. B. bei Bauarbeiten mit erhöhter Sturzgefahr, kann die Sicherungspflicht aber, wie schon erwähnt, bereits ab 1 Meter oder darunter gelten.
Die Art der Absturzsicherung hängt dabei von den Gegebenheiten vor Ort ab. An hochgelegenen Laufwegen und Plattformen sind oft Geländer die bevorzugte Sicherungsmaßnahme. Für temporäre Arbeiten an offenen Schächten oder in beengten Räumen bieten sich dagegen mobile Krane mit Personensicherung an, die eine flexible Sicherung ermöglichen.
Besondere Situationen: Schächte sind keine Bauwerke
Ein häufig übersehener Bereich sind Schächte und Kanäle. Grundsätzlich gilt: Ein Schacht ist kein Bauwerk, wodurch andere Vorschriften als für herkömmliche Absturzsicherungen zur Anwendung kommen. Daher unterliegt er speziellen sicherheitstechnischen Anforderungen, um die Personen- und Objektsicherung zu gewährleisten. Offene Schächte stellen eine erhebliche Gefahr dar – sowohl für Personen, die darin arbeiten, als auch für Personen in der Umgebung.
Vorschriften für Schächte:
- Alle geöffneten Einstiege müssen gegen Absturz gesichert werden.
- Mögliche Maßnahmen:
- Umwehrungen an den Absturzkanten
- Abdeckungen der Bodenöffnungen
- Anschlagpunkte für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Fazit: Absturzsicherung ist unerlässlich
Gesetzlich ist genau geregelt, ab wann eine Absturzsicherung nötig ist. Die Pflicht zur Absturzsicherung besteht ab einer Höhe von 2 Metern, in besonderen Fällen bereits ab 1 Meter oder weniger. Besonders im Schachtbau sind spezielle Sicherheitsmaßnahmen erforderlich, da hier spezifische Risiken bestehen.
Wer auf der Suche nach praxiserprobten Sicherheitslösungen ist, findet für jeden Anwendungsfall geeignete Absturzsicherungen: von festen Geländern für Anlagenbereiche über mobile Krane für Schachtarbeiten bis hin zu individuell angepassten Anschlageinrichtungen. Damit lassen sich Arbeitsplätze nicht nur gesetzeskonform, sondern auch effizient absichern.
Wer sich unsicher ist, welche Sicherungssysteme für den eigenen Bedarf erforderlich sind, sollte eine fachkundige Beratung in Anspruch nehmen, um die bestmögliche Lösung zu finden.
FAQ – Häufige Fragen rund um das Thema Absturzsicherung
Rund um die Konstruktion, Installation und Wartung von Absturzsicherungen tauchen immer wieder Fragen auf. Welche Vorschriften gelten in welchen Situationen? Welche Sicherungsmaßnahmen sind erforderlich? Im Folgenden gehen wir auf einige der häufigsten Unsicherheiten ein und liefern praxisnahe Antworten.
Was muss ich im privaten Bereich beim Thema Absturzsicherung beachten?
Auch im privaten Bereich gelten Vorschriften zur Absturzsicherung, insbesondere bei Bau- oder Renovierungsarbeiten. Eine Absturzsicherung ist nicht nur auf gewerblichen Baustellen wichtig, sondern schützt auch Heimwerker vor schwerwiegenden Unfällen. Wer beispielsweise ein Gerüst aufstellt oder auf einem Dach arbeitet, sollte sich vorher über geeignete Sicherungsmaßnahmen informieren.
Wer trägt die Verantwortung bei Absturzsicherungen?
Die Verantwortung für die Einhaltung der Absturzsicherungsvorschriften liegt in erster Linie beim Arbeitgeber bzw. Bauherren. Sie sind verpflichtet, für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.
Was ist eine sekundäre Absturzsicherung?
Eine sekundäre Absturzsicherung dient als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme, falls die primäre Sicherung versagt oder nicht ausreicht. Während eine primäre Sicherung, wie ein Geländer oder eine Schachtabdeckung, den direkten Absturz verhindert, umfasst die sekundäre Sicherung beispielsweise persönliche Schutzausrüstung (PSA) mit Auffanggurt oder Seilsysteme. Diese kommen vor allem bei Arbeiten in Höhen oder engen Schächten zum Einsatz, wenn das Risiko eines Sturzes nicht vollständig durch bauliche Maßnahmen ausgeschlossen werden kann.